Notarin in
Weil am Rhein

Als erste Notarin in Weil am Rhein stehe ich Ihnen für Beurkundungen und Beglaubigungen zur Verfügung. Selbstverständlich gehört auch die persönliche Beratung im Vorfeld sowie die Abwicklung eines Rechtsgeschäfts nach der Beurkundung zu meinen Aufgaben.
Als unparteiische Amtsträgerin gewährleiste ich Ihnen absolute Verschwiegenheit und ein hohes Maß an Rechtssicherheit. Mit meinem Team und meiner modernen, auf die heutigen Anforderungen des elektronischen Rechtsverkehrs ausgerichtete Büroausstattung sorge ich für einen reibungslosen Ablauf.

Um Ihr Anliegen schnell und rechtssicher umzusetzen, benötigen wir einige Angaben von Ihnen. Nutzen Sie hierfür unsere Online-Formulare. Dadurch ist sichergestellt, dass wir alle erforderlichen Daten erhalten. Offene Fragen können wir gerne telefonisch oder in einem Besprechungstermin klären. Vielen Dank!

Immobilien

Zum Kernbereich meiner notariellen Tätigkeit gehören die Vorbereitung, Beurkundung und Abwicklung von Grundstücks-, Haus- und Wohnungskaufverträgen.

Im Vorfeld der Beurkundung kläre ich mit Ihnen die individuellen Besonderheiten für den Erwerb oder die Veräußerung Ihrer Immobilie, erarbeite einen darauf abgestimmten Vertrag und übernehme die gesamte Durchführung aller anschließenden Vollzugstätigkeiten.

Auch bei Bauträgerprojekten, bei denen Immobilien im Stadium der Planung und Erstellung verkauft werden, stehe ich Ihnen beratend zur Seite. Ich erarbeite mit Ihnen entsprechende Teilungserklärungen und Bauträgerverträge nach der aktuellen Rechtslage und bleibe Ihre Ansprechpartnerin bis zur Fertigstellung.

Im Rahmen von Immobilienkäufen oder auch zu einem späteren Zeitpunkt entsteht häufig ein Finanzierungsbedarf. Meine Aufgabe ist in diesem Zusammenhang die Bearbeitung notwendiger Formalitäten mit Ihrer Bank und die Gewährleistung eines reibungslosen Ablaufs bei der Bestellung und Eintragung etwaiger Grundschulden oder sonstiger Kreditsicherheiten im Grundbuch.

Online-Formular: Immobilienkauf

Schenkungen
Übertragungen
Nachfolgeplanung

Es gibt eine Vielfalt von Gründen, weshalb Vermögen schon zu Lebzeiten auf Angehörige oder andere, nahestehende Personen übertragen wird. Oft bestehen steuerliche Motive, der Wunsch nach vorweggenommener Erbfolge oder das Bedürfnis nach Vermeidung von Haftungsproblemen.

Die unentgeltliche Übertragung von Vermögenswerten ist eng verknüpft mit Themen aus dem Erb- und Pflichtteilsrecht, weshalb eine intensive Beratung im Vorfeld der Beurkundung unumgänglich ist. Dabei erläutere ich Ihnen die verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten und insbesondere auch die Möglichkeiten zur Absicherung der Übergeber, etwa in Form des Nießbrauchs oder Wohnungsrechts.

Online-Formular: Schenkungsvertrag

Testament
Nachlassregelung

Der Gedanke an die Errichtung eines Testaments wird oft auf die lange Bank geschoben. Gerade dann besteht jedoch die Gefahr, dass eine gesetzliche Erbfolge zum Tragen kommt, die gar nicht den eigenen Vorstellungen entspricht.

In einem gemeinsamen Beratungstermin kläre ich Sie über die gesetzlichen Regelungen auf und bespreche mit Ihnen verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten, die Ihren individuellen Vorstellungen am besten gerecht werden. Nicht selten sind auch erbschaftsteuerliche Themen – ggf. in Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater – zu berücksichtigen.

Durch die Errichtung Ihres Testaments oder Erbvertrags in notarieller Form, erlangen Sie ein großes Maß an Rechtssicherheit für die Vermögensnachfolge im Todesfall. Außerdem genügt die Vorlage der notariell errichteten Verfügung von Todes wegen (in Verbindung mit der Eröffnungsniederschrift des Nachlassgerichts) bereits als Erbnachweis, sodass Ihren Erben die Beantragung eines Erbscheins erspart bleibt.

Fehlt es mal an einem Testament oder liegt dieses nur handschriftlich abgefasst vor, betreue ich die Erben nach Eintritt des Erbfalls auch bei der Beantragung eines Erbscheins oder der einvernehmlichen Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft. Sofern sich im Nachlass Immobilienvermögen befindet, sind die Eintragungen im Grundbuch an die Erbfolge anzupassen.

Online-Formulare: Testament | Erbscheinsantrag | Erbauseinandersetzung | Erbausschlagung

Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht ist so vielschichtig wie kaum ein anderes Rechtsgebiet und passt sich stets an die neuen Entwicklungen der Wirtschaft an. U.a. um einen Schutz vor Übereilung zu gewährleisten, ist die Mitwirkung von Notaren in vielen Bereichen des Gesellschaftsrechts gesetzlich vorgeschrieben. Schon bei der Gründung eines Unternehmens gibt es zahlreiche Dinge zu beachten, die eine kompetente Rechtsberatung unumgänglich machen.

Häufig bedürfen die Veräußerung von Gesellschaftsbeteiligungen, die Umwandlung von Gesellschaften oder auch sonstige unternehmerische Entscheidungen der notariellen Beurkundung, die ich gerne für Sie übernehme.
Auch die Anmeldung von Veränderungen zum Handelsregister gehört zu meinem Aufgabenbereich.

Online-Formulare: Unternehmensgründung | Anteilskauf | Handelsregister | GbR | Verein

Eheverträge
Familienrecht

Jede Eheschließung begründet wechselseitige Rechte und Pflichten über die ich Sie gerne im Rahmen einer Besprechung umfassend informiere. Dabei wird häufig erkennbar, dass die gesetzlichen Vorgaben von den Vorstellungen und dem Lebensalltag der Partner abweicht, sodass eine Modifizierung der gesetzlichen Regelungen sinnvoll ist. Ich zeige hier den Gestaltungsspielraum auf, erörtere Lösungsmöglichkeiten und sorge dafür, dass der Vertrag rechtssicher und fair formuliert wird.

Lebensgemeinschaften haben neben der Ehe viele andere Formen, ohne dass das Gesetz dafür immer die passenden Rahmenbedingungen schafft. Wer ohne Trauschein lebt, verzichtet auf besondere gesetzliche Regelungen und Absicherungen, die für verheiratete Paare gelten. Gerade für diese Partner lohnt es sich, sich Gedanken über individuelle Regeln zu machen, die ihnen rechtliche Sicherheit geben.

Bei allen Schwierigkeiten, die das Scheitern einer Ehe mit sich bringt, lassen sich die auftretenden Probleme und klärungsbedürftigen Rechtsverhältnisse auch hier meist vernünftig und ohne kostenintensive Rechtsstreitigkeiten lösen. Meine Aufgabe besteht darin, neutral und unparteiisch die jeweiligen Rechtspositionen zu erläutern und das gemeinsame Verhandlungsergebnis zu dokumentieren. Scheidungsfolgenvereinbarungen eröffnen hier die Chance, trotz der Trennung mit gegenseitigem Respekt positiv die Zukunft nach der Ehe zu gestalten.

Im Bereich des Familienrechts übernehme ich außerdem die Beurkundung von Adoptionsanträgen, Vaterschaftsanerkennungen und Sorgerechtserklärungen.

Online-Formulare: Ehevertrag | Scheidungsvereinbarung | Adoption

Vorsorgevollmacht
Patientenverfügung

Jederzeit kann der Fall eintreten, dass Sie kurzfristig oder auch für eine längere Zeit nicht mehr in der Lage sind, Ihre Angelegenheiten selbst zu regeln.

Im Vorfeld einer solchen Situation abgefasste, rechtlich fundierte Vorsorgevollmachten geben Personen Ihres Vertrauens die Befugnis, die Notsituation in Ihrem Sinn zu meistern und die richterliche Anordnung einer Betreuung zu vermeiden. Notariell beurkundete Vorsorgevollmachten erfüllen dabei nicht nur alle Formvorgaben, die der Gesetzgeber für bestimmte Rechtsgeschäfte verlangt, sondern haben durch die Anbringung des notariellen Siegels im Rechtsverkehr eine erhöhte Beweiskraft.

Auch für Ihre Patientenverfügung gebe ich Ihnen gerne einen Formulierungsvorschlag an die Hand.

Online-Formular: Vorsorgevollmacht

Notarin Johanna Luers

Ich bin mir des Vertrauens bewusst, das Sie in mich setzen, und bearbeite Ihre Aufträge mit großer Sorgfalt und Fingerspitzengefühl.

Anfahrt

Kontakt

Hinweis
Sollten Sie bereits ein konkretes Anliegen haben, so bitten wir Sie, eines unserer Online-Formulare für Ihre Kontaktanfrage zu nutzen.

Notarin Johanna Luers

Am Kesselhaus 4
79576 Weil am Rhein

info@notarin-luers.de

Tel 07621 916 488-0
Fax 07621 916 488-9


Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
09:00 – 12:30 Uhr und 13:30 – 17:00 Uhr

Dienstag Abend (in regelmäßigen Abständen)
17:00 – 20:00 Uhr, Termine nur nach Vereinbarung


Kostenlose Parkplätze vor dem Eingang.


Telefonzeiten

Montag bis Freitag
09:00 – 12:30 Uhr

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aktuell nachmittags nur eingeschränkt telefonisch erreichbar sind. Sie können uns jederzeit gerne eine E-Mail schreiben. Wir werden uns so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung setzen.


Karriere

Meine Notarstelle wächst stetig, daher freue ich mich jederzeit auf Ihr Interesse an einer Mitarbeit bzw. Ausbildung in meinem Notariat.

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> Notarfachkraft


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